Psychotherapie

Mit dieser Rubrik möchte ich Sie über einige wesentliche und wichtige Aspekte einer ambulanten Psychotherapie informieren.

Zunächst einmal erscheint es ganz grundlegend und selbstverständlich, dass einem Menschen in gesundheitlich schwierigen Zeiten nicht nur körperliche, sondern auch psychische Hilfe angeboten wird. Leider gibt es viele Länder, in denen vor allem die Kosten für ambulante psychotherapeutische Behandlungen nicht übernommen werden. Deutschland zählt zu einem der wenigen Länder, in denen der Zugang zur Psychotherapie im Vergleich relativ gut zugänglich ist und glücklicherweise auch finanziell schwächer gestellten Menschen ermöglicht wird.

Insgesamt gibt es drei Verfahren, für welche die deutschen Krankenkassen eine Kostenübernahme anbieten:

  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Die Verfahren unterscheiden sich u. a. in ihren theoretischen Grundannahmen psychosomatischer Krankheitsbilder, dem daraus abgeleiteten Behandlungsvorgehen, der Frequenz der Sitzungen sowie durch die maximal durch die Krankenkasse zu erstattenden Therapiestunden. In meiner Praxis biete ich sowohl die Verhaltenstherapie als auch die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an.

Grundsätzlich beginnt vor einer offiziell genehmigten Psychotherapie die Vorbereitung im Rahmen der so genannten „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ und der Probatorik. Diese Phase ist durch 4 bis 5 Sitzungen à 50 Minuten gekennzeichnet und dient dem Kennenlernen von Therapeut und Patient, der diagnostischen Abklärung, dem Erproben des Therapieverfahrens und der gemeinsamen Zielfindung. Sind sich beide Parteien einig, zusammenarbeiten zu können und zu wollen, kann die offizielle Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die bisherigen und auch die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die gesetzlichen Krankenkassen. Das Vorgehen bei privaten Krankenversicherungen weicht ab und ist bitte zeitnah Ihrem jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag zu entnehmen bzw. mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann nun ein Antrag auf Kurzzeittherapie (12 Einheiten à 50 Minuten) gestellt werden, welche dann auf Antrag nochmals um 12 weitere Einheiten verlängert werden kann. Bei noch vorhandenem Therapiebedarf ist es möglich, die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln. Hierzu bedarf es einer ausführlichen, schriftlichen Begründung des Therapeuten (3 bis 4 DIN-A4-Seiten), welche in einem entsprechenden Gutachterverfahren von einer unabhängigen, dritten Person gelesen und beurteilt wird. Diese spricht dann den Krankenkassen eine individuelle Empfehlung zur Kostenübernahme oder -ablehnung aus.

Maßgeblich für die Bewilligung sind hierbei natürlich vor allem das vorliegende Krankheitsbild sowie die entsprechende vom Patienten beklagte Symptomatik oder anderweitige krisenhafte Zustände, aber auch die Behandlungsbedürftigkeit und Prognose bezüglich einer Veränderung. Darüber hinaus wird aber auch im Besonderen die Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung und vor allem die Mitarbeit des Patienten bewertet. Im Falle einer Bewilligung stehen dann noch einmal 36 Therapieeinheiten für den Patienten zur Verfügung.

In besonderen Ausnahmefällen – eine genaue Darstellung der zu erfüllenden Kriterien ist in wenigen Sätzen leider nicht möglich – kann eine letztmalige Verlängerung um weitere 20 Sitzungen beantragt werden. Diese Verlängerung ist aber kein grundsätzlicher Anspruch, sondern eine Ausnahmeregelung. Die Behandlungsplanung sollte also zu Therapiebeginn keine Verfügbarkeit dieser Sitzungen antizipieren, da eine Kostenübernahme nicht garantiert ist.

Der Erfolg einer ambulanten Psychotherapie ist von Ihrer Mitarbeit abhängig. Im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie kann es durch die intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und Erleben, den eigenen Verhaltensweisen und Denkstrukturen, teilweise auch zunächst zu einer vorübergehenden emotionalen Labilisierung kommen. Der Weg zu einer Veränderung ist nicht immer leicht, kann sehr steinig sein und neue Erkenntnisse können seelischen Schmerz verursachen. In einer Psychotherapie wird der Weg jedoch gemeinsam beschritten und darum ist neben der inhaltlichen Beschäftigung mit relevanten Themen und Emotionen, im Besonderen auch ein regelmäßiges und zuverlässiges Erscheinen zu den Sitzungen eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie.

In der Regel ist hierzu eine wöchentliche Sitzung sinnvoll und gängig. Individuelle Absprachen, z. B. auch ein langsames Ausschleichen der Therapiesitzungen zum Ende der Behandlung in 2- oder 4-wöchigem Rhythmus, sind durchaus möglich.

Häufige Terminabsagen, unregelmäßige Termine oder das Versäumen der Sitzungen bedrohen den Erfolg Ihrer Behandlung und sind auf Dauer nicht tragbar.

Auch bei längeren Therapiepausen von mehreren Wochen ohne wichtigen Grund sind wir dazu verpflichtet die Krankenkasse zu informieren und die Behandlung als beendet zu markieren. Nicht stattbefundene Sitzungen – z. B. wenn ohne vorherige Absage ein Patient nicht erscheint – werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Hier muss dem Patienten gegenüber ein Ausfallhonorar berechnet werden.

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Montags, Mittwochs, Freitags:

09.00 bis 14.00 Uhr

Tel.: 030 - 88 66 79 59

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